DFI’s umweltfreundliche Philosophie
Erhaltung einer sicheren und sauberen Umwelt, und der Schutz der natürlichen Rohstoffe
gehören zu den Grundfesten unserer Unternehmensphilosophie. Sparsamer Rohstoffverbrauch
und ständige Überwachung der Umweltverträglichkeit finden bei DFI ständige Beachtung.
DFI gewährleistet Umweltverträglichkeit
DFI’s Produkt ist ungiftig und die von uns verwendeten Chemikalien sind weder
im „Clean Air Act“ (1) noch im „Clean Water Act“ (2) aufgeführt. Wir haben auf Grund
unserer besonderen Umweltverpflichtung die höchsten Sicherheitsstandards im Umgang
mit Chemikalien in unserem Unternehmen verankert. DFI’s Verfahren gewährleisten
die völlige Neutralisation jeglicher Rückstände im Dampf bevor diese emittiert werden.
OSHA (3) hat keine Mindestbelastungsgrenzen für Anwender von DFI-Chemikalien festgelegen
müssen.
(1) Der „Cleach Air Act“ ein Bundesgesetz für die gesamten Vereinigten Staaten von
Amerika, wobei einzelne Bundesstaaten (wie Kalifornien oder New York) sich aufwendig
um die Erreichung der gesetzlichen Auflagen bemühen. Zum Beispiel veranstaltet das
staatliche Umweltbüro Anhörungen bei Betriebsgenehmigungsanträgen von Kraftwerken
oder Chemieanlagen oder verhängt Bußgelder für Unternehmen deren Schadstoffemissionen
die Grenzwerte überschreiten.
(2) 1972 hat der amerikanische Kongress mit dem ersten, umfassenden, nationalen
Wasserreinhaltungsgesetzt der wachsenden Sorge weiter Bevölkerungskreise wegen der
zunehmenden Wasserverschmutzung Rechnung getragen. Der „Clean Water Act“, zuvor
als „Federal Water Pollution Control Act“ bekannt, beabsichtigt ’’ ....die Wiederherstellung
und Gewährleistung der chemischen, physikalischen und biologischen Unversehrtheit
der staatlichen Gewässer“ (Absatz 101). Zur Erreichung dieses Anspruchs zielte das
Gesetz auf die Erlangung einer Gewässerqualität, die den Schutz und die Fortpflanzung
von Fischen, Schalen- und Wildtieren ebenso sicherstellt, wie Erholungsmöglichkeiten
in und auf dem Wasser bis 1983 und die Beseitigung des Schadstoffausstoßes in die
Gewässer bis 1985: Das Wasserreinhaltungsgesetz hat fünf Hauptbestandteile: (1)
ein System nationaler Mindestforderungen für Industrie-Abwasser-Normen, (2) Wasserqualitätsnormen,
(3) eine Abwasser-Genehmigungsverordnung, die diese Richtlinien in vollstreckbare
Grenzwerte umsetzt, (4) Schutzvorkehrungen gegen giftige Chemikalien und Ölverschmutzungen,
und (5) Bauförderprogramm für öffentliche Klärwerke.
((3) Arbeitsschutz- und -sicherheitsbehörde im US-Arbeitsministerium. Aufgabe: Gewährleistung
sicherer und die Gesundheit nicht gefährdender Arbeitsplätze.