:Umweltverträglichkeit
:umweltfreundliche Technologie

DFI’s umweltfreundliche Philosophie
Erhaltung einer sicheren und sauberen Umwelt, und der Schutz der natürlichen Rohstoffe gehören zu den Grundfesten unserer Unternehmensphilosophie. Sparsamer Rohstoffverbrauch und ständige Überwachung der Umweltverträglichkeit finden bei DFI ständige Beachtung.
DFI gewährleistet Umweltverträglichkeit
DFI’s Produkt ist ungiftig und die von uns verwendeten Chemikalien sind weder im „Clean Air Act“ (1) noch im „Clean Water Act“ (2) aufgeführt. Wir haben auf Grund unserer besonderen Umweltverpflichtung die höchsten Sicherheitsstandards im Umgang mit Chemikalien in unserem Unternehmen verankert. DFI’s Verfahren gewährleisten die völlige Neutralisation jeglicher Rückstände im Dampf bevor diese emittiert werden.
OSHA (3) hat keine Mindestbelastungsgrenzen für Anwender von DFI-Chemikalien festgelegen müssen.
(1) Der „Cleach Air Act“ ein Bundesgesetz für die gesamten Vereinigten Staaten von Amerika, wobei einzelne Bundesstaaten (wie Kalifornien oder New York) sich aufwendig um die Erreichung der gesetzlichen Auflagen bemühen. Zum Beispiel veranstaltet das staatliche Umweltbüro Anhörungen bei Betriebsgenehmigungsanträgen von Kraftwerken oder Chemieanlagen oder verhängt Bußgelder für Unternehmen deren Schadstoffemissionen die Grenzwerte überschreiten.
(2) 1972 hat der amerikanische Kongress mit dem ersten, umfassenden, nationalen Wasserreinhaltungsgesetzt der wachsenden Sorge weiter Bevölkerungskreise wegen der zunehmenden Wasserverschmutzung Rechnung getragen. Der „Clean Water Act“, zuvor als „Federal Water Pollution Control Act“ bekannt, beabsichtigt ’’ ....die Wiederherstellung und Gewährleistung der chemischen, physikalischen und biologischen Unversehrtheit der staatlichen Gewässer“ (Absatz 101). Zur Erreichung dieses Anspruchs zielte das Gesetz auf die Erlangung einer Gewässerqualität, die den Schutz und die Fortpflanzung von Fischen, Schalen- und Wildtieren ebenso sicherstellt, wie Erholungsmöglichkeiten in und auf dem Wasser bis 1983 und die Beseitigung des Schadstoffausstoßes in die Gewässer bis 1985: Das Wasserreinhaltungsgesetz hat fünf Hauptbestandteile: (1) ein System nationaler Mindestforderungen für Industrie-Abwasser-Normen, (2) Wasserqualitätsnormen, (3) eine Abwasser-Genehmigungsverordnung, die diese Richtlinien in vollstreckbare Grenzwerte umsetzt, (4) Schutzvorkehrungen gegen giftige Chemikalien und Ölverschmutzungen, und (5) Bauförderprogramm für öffentliche Klärwerke.
(3) Arbeitsschutz- und -sicherheitsbehörde im US-Arbeitsministerium. Aufgabe: Gewährleistung sicherer und die Gesundheit nicht gefährdender Arbeitsplätze.